Handelsblatt: Rechtsanwalt Stephan Schneider erneut unter den Besten Anwälten Deutschlands

 

Nach 2023 wurde Rechtsanwalt Stephan Schneider am 13. Juni 2024 erneut als einer der besten Anwälte durch das Handelsblatt ausgezeichnet.

 

Das Handelsblatt hat in exklusiver Zusammenarbeit mit dem Verlag "Best Lawyers" Deutschlands BESTE Anwälte ermittelt. In dem Verfahren werden Anwälte befragt, welche Mitbewerber sie besonders empfehlen können. Das Auswahlverfahren folgt der Überzeugung, dass Anwälte selbst am ehesten beurteilen können, welche Kollegen für bestimmte Rechtsgebiete besonders qualifiziert sind.

 

Rechtsanwalt Stephan Schneider, LL.M. ist seit 2005 als Rechtsanwalt ausschließlich auf dem Gebiet der Strafverteidigung tätig. Sein Focus liegt im allgemeinen Strafrecht sowie dem Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht.

 

13.06.2024


Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit Corona-Tests mangels Tatverdachts eingestellt

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, im Jahr 2021 gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung mehr Corona-Tests abgerechnet als durchgeführt zu haben. Der Vorwurf stützte sich auf eine fehlerhafte Sachverhaltsdarstellung der Polizei Berlin, aufgrund derer die Wohn- und Geschäftsräume des Mandanten durchsucht wurden.

 

Nach intensiver Aktenauswertung und einer Stellungnahme durch Rechtsanwalt Stephan Schneider stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO ein.

 

Das Amtsgericht Tiergarten sprach dem Mandanten eine Entschädigung für die erlittenen Strafverfolungsmaßnahmen zu.

 

16.12.2022

 


Erfolgreiche Revision wegen fehlerhafter Gerichtsbesetzung

 

Die Mandantin wurde wegen gewerbsmäßigen Betruges in sechsundzwanzig Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. In der Revision zum Bundesgerichtshof rügte Rechtsanwalt Schneider die fehlerhafte Besetzung des Gerichts, mit der Begründung, dass anstelle des (anwesenden) Hauptschöffen der ebenfalls anwesende Ergänzungsschöffe am Urteil mitgewirkt hatte. Der Bundesgerichtshof hob daraufhin das Urteil auf und verwies die Sache zurück an eine andere Kammer des Landgerichts. Im der anschließenden erneuten Hauptverhandlung senkte die Kammer die Strafv von vier Jahren auf drei Jahre ab.

 

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs findet sich hier.

 

06.01.2021

 


Anklage im Verfahren gegen Betreiber und Mitarbeiterinnen eines Berliner FKK-Clubs nicht zugelassen

 

Im April 2016 durchsuchten fast 1.000 Polizeibeamte, Zollfahnder und Staatsanwälte einen Berliner FKK-Club und nahmen Betreiber und Mitarbeiterinnen fest, das Amtsgericht Tiergarten erließ Haftbefehl. Auf die Haftbeschwerde von Rechtsanwalt Stephan Schneider wurde der Haftbefehl gegen die Mandandin wenige Wochen später aufgehoben und diese aus der Untersuchungshaft entlassen.

 

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts der Nichtabführung von Sozialabgaben und der Steuerhinterziehung in zweistelliger Millionenhöhe auch gegen die Mandantin von Rechtsanwalt Schneider wurde vom Landgericht Berlin nicht zur Hautpverhandlung zugelassen. Die Nichtzulassungsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Berlin verwarf das Kammergericht.

 

Ein Bericht über das Verfahren findet sich hier.

 

26.11.2018

 


Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Gewährung von Akteneinsicht an die Vertretung der Nebenklage

 

In einem gegen den Mandanten geführten Strafverfahren gewährte das Amtsgericht der Vertreterin der Nebenklage Akteneinsicht in die Ermittlungsakte, ohne den Verteidiger  bzw. seinen Mandanten zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Rechtsanwalt Stephan Schneider rügte diese Vorgehensweise und erhielt (erst) vom Bundesverfassungsgericht, welches die zuvor getroffenen Entscheidungen von Amtsgericht und Landgericht für Verfassungsgericht verfassungswidrig erklärte, Recht. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts findet sich hier.

 

Das Verfahren gegen den Mandanten wurde später eingestellt.

 

21.02.2017